Bahnreise: Wenn der Fahr­karten­automat streikt    Muss Wissen für Pendlern

Posted by: 蒂莫
10-14 09:27
分类: 未分类
Bahnreise: Wenn der Fahr­karten­automat streikt

Ein ärgerlicher Alltags­klassiker: Man steht vor dem Ticket­automaten und nichts geht mehr. Das Display leuchtet nicht oder der Auto­mat reagiert nicht auf die gedrückten Tasten. Wenn es der einzige Auto­mat am Platze ist und auch kein Kauf am Schalter möglich ist, wird es ernst. Darf man trotzdem fahren? Oder ist die Reise schon auf dem Bahn­steig zu Ende?

Den Defekt dokumentieren

Der beherzte Rat der Experten von Finanztest lautet: Steigen Sie in so einem Fall ruhig ein und fahren Sie los. Sie sind kein Schwarz­fahrer, wenn der einzige Auto­mat defekt und kein Schalter geöffnet war. Notieren Sie sich aber vor dem Einsteigen:

  • 1. die Nummer des defekten Fahr­schein­automaten,
  • 2. den Stand­ort,
  • 3. die Uhrzeit der Störung
  • 4. machen Sie ruhig Fotos vom kaputten Display.

Nach dem Einsteigen sollten Sie sich unaufge­fordert beim Kontroll- oder Service­personal melden. Weil das Personal möglicher­weise nicht prüfen kann, ob der Ticket­automat tatsäch­lich kaputt ist, darf es einen erhöhten Fahr­preis verlangen. Das sind meistens mindestens 40 Euro mehr. Dagegen legen Sie aber mit Verweis auf den defekten Auto­maten Einspruch ein. Die Frist dafür steht auf dem Zahl­schein.

Die Hotline der Bahn nutzen

Die Deutsche Bahn hat eine besondere kostenfreie Störungshotline für defekte Auto­maten (Tel. 0 800/2 88 66 44), die Sie im Ernst­fall informieren sollten. Der Schaffner kann dann im Zug Ihre An­gaben über­prüfen und Ihnen ein ­reguläres Ticket ausstellen. So sparen Sie das erhöhte Beför­derungs­entgelt, dass anfallen kann, wenn man erst im Zug das Ticket kauft.

Schwarz­fahrer aus Versehen

Wenn Sie eine Monats­karte für den öffent­lichen Nahverkehr haben und erst bei einer Fahr­schein­kontrolle merken, dass Sie die Karte nicht dabei haben, stufen Sie die Kontrolleure als „Schwarz­fahrer“ ein. Sie werden dann aufgefordert, das erhöhte Beför­derungs­entgelt von mindestens 40 Euro zu zahlen. Oft können Kunden das Ticket nach­träglich im Kundenbüro des Verkehrs­unter­nehmens vorzeigen und zahlen nur eine geringe Bearbeitungs­gebühr (zum Artikel „Unfreiwillig schwarzgefahren“). Dies gilt aber nur, wenn der Kunde eine persönliche, nicht über­trag­bare Monats- oder Jahres­karte hat. Detailierte Daten dafür:

Bahnreise: Wenn der Fahr­karten­automat streikt

Bei Ärger zur Schlichtungs­stelle

Sollte es doch mal Ärger geben, weil das Beför­derungs­unternehmen Sie zu Unrecht als „Schwarz­fahrer“ einstuft und ein höheres Entgelt verlangt, können Sie sich an dieSchlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Sie vermittelt in Streitfällen zwischen Fahr­gästen und Verkehrs­unternehmen. Die Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass Sie sich zunächst an das Beför­derungs­unternehmen gewandt haben. Die Schlichtung erfolgt auf Antrag zum Antragsformular.

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