Der beherzte Rat der Experten von Finanztest lautet: Steigen Sie in so einem Fall ruhig ein und fahren Sie los. Sie sind kein Schwarzfahrer, wenn der einzige Automat defekt und kein Schalter geöffnet war. Notieren Sie sich aber vor dem Einsteigen:
- 1. die Nummer des defekten Fahrscheinautomaten,
- 2. den Standort,
- 3. die Uhrzeit der Störung
- 4. machen Sie ruhig Fotos vom kaputten Display.
Nach dem Einsteigen sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- oder Servicepersonal melden. Weil das Personal möglicherweise nicht prüfen kann, ob der Ticketautomat tatsächlich kaputt ist, darf es einen erhöhten Fahrpreis verlangen. Das sind meistens mindestens 40 Euro mehr. Dagegen legen Sie aber mit Verweis auf den defekten Automaten Einspruch ein. Die Frist dafür steht auf dem Zahlschein.
Die Hotline der Bahn nutzen
Die Deutsche Bahn hat eine besondere kostenfreie Störungshotline für defekte Automaten (Tel. 0 800/2 88 66 44), die Sie im Ernstfall informieren sollten. Der Schaffner kann dann im Zug Ihre Angaben überprüfen und Ihnen ein reguläres Ticket ausstellen. So sparen Sie das erhöhte Beförderungsentgelt, dass anfallen kann, wenn man erst im Zug das Ticket kauft.
Schwarzfahrer aus Versehen
Wenn Sie eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr haben und erst bei einer Fahrscheinkontrolle merken, dass Sie die Karte nicht dabei haben, stufen Sie die Kontrolleure als „Schwarzfahrer“ ein. Sie werden dann aufgefordert, das erhöhte Beförderungsentgelt von mindestens 40 Euro zu zahlen. Oft können Kunden das Ticket nachträglich im Kundenbüro des Verkehrsunternehmens vorzeigen und zahlen nur eine geringe Bearbeitungsgebühr (zum Artikel „Unfreiwillig schwarzgefahren“). Dies gilt aber nur, wenn der Kunde eine persönliche, nicht übertragbare Monats- oder Jahreskarte hat. Detailierte Daten dafür:
Bei Ärger zur Schlichtungsstelle
Sollte es doch mal Ärger geben, weil das Beförderungsunternehmen Sie zu Unrecht als „Schwarzfahrer“ einstuft und ein höheres Entgelt verlangt, können Sie sich an dieSchlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Sie vermittelt in Streitfällen zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen. Die Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass Sie sich zunächst an das Beförderungsunternehmen gewandt haben. Die Schlichtung erfolgt auf Antrag zum Antragsformular.
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