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CONGSTAR Allnet Flat Flex Tarif    Gutschein 80,-€

04-16 20:59
Posted by: Buybarde
04-16 20:59
CONGSTAR Allnet Flat Flex Tarif
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Bei CONGSTAR gibt es Allnet Flat Flex Tarif für 20,-€ mtl. statt normal 22,-€, UND monatlich kündbar! Zusätzlich gibt es 6 Monate Musik Option-Tidal Premium für 0,-€ statt 8,99€/Monat. OHNE Vertragslaufzeit! OHNE Mindestlaufzeit!

CONGSTAR Allnet Flat Flex Tarif

Mit dem Gutscheincode: GMSHOP780 (Alternativ: PPB81B80) erhaltest du einmalig eine Gutschrift i.H.v. 80,-€(=4 x 20,-€). Das heißt, du zahlst für 3 Monate gar nichts, auch keine Anschlusskosten. Normale Anschlusskosten 20,-€.

CONGSTAR Allnet Flat Flex Tarif

CONGSTAR Allnet Flat Flex Tarif

Im Tarif sind folgende enthalten:

- 3 GB mit max. 25Mbit/s (zzgl. 5€/mtl. 50Mbit/s LTE von Highspeed-Option) statt 2 GB, EU-Roaming inklusive.

- Eine Allnet Flat zu telefonieren und simsen

- Gratis: Musik Option-Tidal Premium für 6 Monate

CONGSTAR Allnet Flat Flex Tarif

Der Tarif ist mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende jedes Monats zu kündigen.

Die Musik Option-Tidal kann jederzeit zum Ende des 30-Tage-Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sonst wird die ab 7. Monat 8,99€ mtl. abrechnen.

CONGSTAR Allnet Flat Flex Tarif

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Onlineeinkauf: Vorsichtig bei Rücksendung    Einkäufer vorsichtig!

03-04 18:24
Posted by: Jane
03-04 18:24
Onlineeinkauf: Vorsichtig bei Rücksendung
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Onlineeinkauf: Vorsichtig bei Rücksendung

Ob Einkauf per Internet, Telefon oder Post – im Versandhandel ändert sich einiges, vor allem beim Zurückschicken.

Rücksendeporto. Schicken Kunden Einkäufe im Versandhandel innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurück, dürfen die Händler ihnen künftig immer die Rücksendekosten auferlegen. Die neue Regelung gilt für Einkäufe ab 13. Juni 2014. Zurzeit kann der Händler das Porto fürs Zurückschicken nur bei Ware bis zum Preis von 40 Euro verlangen. Die Rücksendekosten für Güter, die mehr als 40 Euro kosten, muss der Händler derzeit noch in jedem Fall tragen. Wie viele von der Neuregelung Gebrauch machen werden, muss sich zeigen. Die Händler müssen den Kunden auf jeden Fall vor dem Kauf informieren, ob er die Rücksendekosten tragen muss.

  1.  Wollen Käufer von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen sie das dem Händler bei Einkäufen ab Sommer klar mitteilen. Bisher konnten sie die Ware kommentarlos zurückzuschicken. Das geht nicht mehr. Es reicht aber, wenn der Kunde der Ware seine Widerrufserklärung beilegt und sie in der Frist absendet. Wer es am letzten Tag der Frist nicht zur Post schafft, kann auch per Mail, Fax und neuerdings auch per Telefon widerrufen und die Ware später an den Händler abschicken. Wie bislang gilt: Der Widerruf muss binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.
  2.  Das „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhafter Belehrung über das Recht zum Widerruf ist bald vorbei. Selbst wenn Händler Kunden nicht korrekt aufklären, verlängert sich die 14-Tage-Frist nicht mehr unendlich. Bisher durften Kunden in solchen Fällen ein Geschäft viele Jahre später noch rückgängig machen. Ab dem 13. Juni 2014 gilt das nicht mehr. Nach einer fehlerhaften Belehrung ist der Widerruf maximal zwölf Monate plus 14 Tage ab Lieferung der Ware möglich. Für Altfälle, bei denen derzeit noch das ewige Widerrufsrecht gilt, läuft die Frist frühestens am 27. Juni 2015 aus.

Onlineeinkauf: Vorsichtig bei Rücksendung

 

 

 

 

 

 

 

 

Voreinstellungen. Zusatzangebote wie Garantieverlängerung oder Transportversicherung dürfen die Händler beim Onlineeinkauf nicht mehr automatisch in den Warenkorb legen.

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