Zalando öffnet in Frankfurt
Voraussichtlich im Sommer soll es so weit sein: Dann eröffnet der führende europäische Online-Modehändler Zalando in Frankfurt ein neues Outlet. Zu diesem Zweck lässt das Berliner Unternehmen gerade eine ehemalige Kaufhof-Immobilie an der Leipziger Straße im Stadtteil Bockenheim umbauen. Die Kaufhof-Filiale war nach der Übernahme der Warenhauskette durch Metro geschlossen worden und stand über zehn Jahre lang mehr oder weniger leer. Auf den gut 1.000 Quadratmetern will Zalando dort nun stark reduzierte Saisonartikel anbieten, die sich online als Ladenhüter erwiesen haben. Außerdem will der Moderiese retournierte Kleidung und Schuhe mit kleinen Schäden über das Outlet vertreiben. Etwa die Hälfte der bestellten Ware schicken die Zalando-Kunden wieder zurück. Daher betrachtet das Unternehmen die Eröffnung einer weiteren Filiale als „eine sinnvolle Ergänzung“ zu seinem normalen Geschäft.
Das neue Outlet ist das zweite nach Berlin; dort können die Kunden seit April 2012 auf Schnäppchenjagd gehen. Der Laden in der Mainmetropole soll von Beginn an allen Kunden offenstehen. Um in der Berliner Filiale shoppen zu können, mussten die Kaufwilligen sich bisher noch für eine Zalando Outlet Card registrieren und diese für den Zugang vorlegen.
Lieferung nach Wunsch Neue Services für Online-Kunden in San Francisco
Ex-Pixar-Manager Zander Adell hat in San Francisco den Paketdienst Mydoorman ins Leben gerufen. Die App informiert Online-Kunden über den voraussichtlichen Liefertermin, danach können diese wählen, wann das Paket zugestellt werden soll. Mydoorman lagert dafür Pakete bis zu sechs Wochen an einem Ort ein, den der Kunde bestimmt, und stellt sie dann zum Wunschtermin zu. Für diesen Dienst verlangt das Start-up sieben US-Dollar.
Einkaufen wie im Flug Airshoppen mit Condor
Condor eröffnet einen Webshop: Ab 15. Januar können Passagiere hier von zu Hause aus zollfrei einkaufen. Geliefert wird jedoch nicht frei Haus, sondern an den gebuchten Sitzplatz: „In Skandinavien funktioniert Airshopping hervorragend“, sagt Ralf Teckentrup, Condor-Chef und Vorstand der Thomas Cook AG. „Es ist komfortabel, die Fluggäste können aus einer größeren Produktpalette als beim Bordverkauf auswählen.“ 900 Artikel umfasst das Sortiment, darunter Kosmetik, Spirituosen und Schmuck.
Ausgedruckte Nudeln Ausdruck-Tec ins Nudelnproduzieren von Barilla
Eine faszinierende Idee: Laut dem US-amerikanischem Technologieportal Geek.com experimentiert Barilla zusammen mit der Technischen Universität Eindhoven seit zwei Jahren an einem 3-D-Drucker zur Nudelproduktion. „Wir arbeiten fieberhaft an einer Lösung“, bestätigt Kjeld van Bommel, Entwickler und Dozent der Universität, das ehrgeizige Vorhaben. An seinem Institut sei außerdem ein Drucker für Pizza in Vorbereitung.
Barilla ist damit der erste Lebensmittelhersteller, der sich öffentlich zu Experimenten mit 3-D-Druckverfahren bekennt. Der weltgrößte Pastalieferant will jedoch nicht die eigene Produktion revolutionieren, sondern ein innovatives Angebot für Restaurants aufbauen. Diese sollen Gästen eigens geformte Nudeln servieren können.
Interessanter als der Drucker selbst ist für Barilla die Patrone, in der sich die Nudelteigzutaten befinden und die regelmäßig gefüllt oder ausgetauscht werden muss. Gesteuert von einem Programm, das per USB-Stick geliefert wird, sollen die darin enthaltenen Zutaten je nach Nudelsorte gemischt und gedruckt werden können.
Per 3-D-Druck Nudeln produzieren – das ist noch Zukunftsmusik. Doch gerade die Lebensmittelindustrie könnte von dem neuen Druckverfahren profitieren. Gelingt ein Prototyp, wären auch 3-D-Gebäck- und Bonbonformen denkbar.
Onlineeinkauf: Vorsichtig bei Rücksendung Einkäufer vorsichtig!
Rücksendeporto. Schicken Kunden Einkäufe im Versandhandel innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurück, dürfen die Händler ihnen künftig immer die Rücksendekosten auferlegen. Die neue Regelung gilt für Einkäufe ab 13. Juni 2014. Zurzeit kann der Händler das Porto fürs Zurückschicken nur bei Ware bis zum Preis von 40 Euro verlangen. Die Rücksendekosten für Güter, die mehr als 40 Euro kosten, muss der Händler derzeit noch in jedem Fall tragen. Wie viele von der Neuregelung Gebrauch machen werden, muss sich zeigen. Die Händler müssen den Kunden auf jeden Fall vor dem Kauf informieren, ob er die Rücksendekosten tragen muss.
- Wollen Käufer von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen sie das dem Händler bei Einkäufen ab Sommer klar mitteilen. Bisher konnten sie die Ware kommentarlos zurückzuschicken. Das geht nicht mehr. Es reicht aber, wenn der Kunde der Ware seine Widerrufserklärung beilegt und sie in der Frist absendet. Wer es am letzten Tag der Frist nicht zur Post schafft, kann auch per Mail, Fax und neuerdings auch per Telefon widerrufen und die Ware später an den Händler abschicken. Wie bislang gilt: Der Widerruf muss binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.
- Das „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhafter Belehrung über das Recht zum Widerruf ist bald vorbei. Selbst wenn Händler Kunden nicht korrekt aufklären, verlängert sich die 14-Tage-Frist nicht mehr unendlich. Bisher durften Kunden in solchen Fällen ein Geschäft viele Jahre später noch rückgängig machen. Ab dem 13. Juni 2014 gilt das nicht mehr. Nach einer fehlerhaften Belehrung ist der Widerruf maximal zwölf Monate plus 14 Tage ab Lieferung der Ware möglich. Für Altfälle, bei denen derzeit noch das ewige Widerrufsrecht gilt, läuft die Frist frühestens am 27. Juni 2015 aus.
Voreinstellungen. Zusatzangebote wie Garantieverlängerung oder Transportversicherung dürfen die Händler beim Onlineeinkauf nicht mehr automatisch in den Warenkorb legen.